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Absteckung von Bauvorhaben
(auch Schnurgerüsteinmessung)
 
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Informatik

Übertragung der von Bauvorlageberechtigten erarbeiteten Bauvorlagen in die Örtlichkeit.

Voraussetzung für die Errichtung von Gebäuden entsprechend der Bauordnung und den dazu ergangenen Ausführungsgesetzen sowie den im Baugesuch vermerkten Auflagen (Abstandsflächen usw.) besonders bei Baulücken, komplizierten Grundrissen, schwierigen Untergrundverhältnissen, ungünstig zugeschnittenen Grundstücken.

Ausführung
  • Beschaffen von Vermessungsunterlagen
  • Einrechnen der Bauvorhaben
  • Örtliche Messung und Anzeige am Schnurgerüst
  • Ausstellung einer Einmeßbescheinigung
Kunden
  • Architekten
  • Baugesellschaften
  • Bauunternehmen
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